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Arbeitsansatz

Der Dortmunder Arbeitsansatz:

Über die Einzelunterstüt­zung zur Studienreform

Die Situation behinderter Studierender an bundesdeutschen Hochschulen ist durch vielfältige Barrieren sowie ein Defizit an erforderlichen Strukturen wie Dienstleis­tungsangeboten, individuellen Beratungsangeboten etc. gekennzeichnet. Während die meisten Hochschulen keinerlei derartige Strukturen bereitstellen, gibt es wenige Hoch­schulen, die bestrebt sind, die besonderen Belange behinderter Studie­render durch Bereitstellung entsprechender Unterstützungsangebote zu berücksich­tigen. Diese ohnehin wenigen Hochschulen richten zu einem großen Teil ihr Angebot nur auf Studie­rende mit einer bestimmten Beeinträchtigung oder auf ausgewählte Stu­dienfächer aus.

Folge der Barrieren und der fehlenden Dienstleistungsangebote für behinderte Studie­rende ist, dass diese nicht nur den durch ihre Beeinträchtigung verursachten Mehrauf­wand, sondern zusätzlich auch die fehlenden Strukturen an den Hochschu­len durch individuelle Kompensation ausgleichen müssen. Je weniger eine Hoch­schule mit ihren Angeboten den besonderen Bedarfen behinderter Studierender ent­spricht, d. h. je aussondernder die Bedingungen gestaltet sind, desto höher sind der individuelle Mehr­aufwand und die Notwendigkeit zur individuellen Kompensation für behinderte Studie­rende.

Das Studium mit Behinderungen und chronischer Erkrankung würde auch an nicht­aus­sondernd gestalteten, behindertengerechten Hochschulen auf Grund der not­wendigen Kompensation der Beeinträchtigung qualifizierte Einzelberatung notwendig machen. Die zur Zeit bundesweit nicht bereitgestellte Einzelberatung erzwingt von behinderten Studierenden zusätzlich, auch die erforderliche individuelle Kompensati­on fehlender Strukturen im Alleingang, d. h. ohne Unterstützung zu realisieren.

Jedes Angebot einer Hochschule für behinderte Studierende würde diese Notwendig­keit reduzieren und gleichzeitig auch eine Abnahme des Bedarfs an Ein­zelberatung bewirken.Fehlende Dienstleistungs- und Beratungsangebote bedeuten eine gravierende Be­nachteiligung gegenüber den nichtbehinderten Kommilitonen und Kommilitoninnen.

Diese Benachteiligungen durch die Schaffung struktureller Angebote auf das durch die Beeinträchtigung bedingte Maß zu verringern und gleichzeitig die Kompensation der beeinträchtigungsbedingt verbleibenden Benachteiligungen durch individuelle Bera­tungsangebote und die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen zu unterstüt­zen, ist das Bestreben der Arbeit von DoBuS an der Technischen Universität Dortmund. Hierbei wird DoBuS von dem Grundsatz geleitet: Alle Studierenden müssen unabhängig von der Art ihrer Beeinträchtigung die Möglichkeit haben, an der gewünschten Hoch­schule das gewünschte Studienfach studieren zu können. Die Beeinträchtigung darf weder das gewählte Studienfach noch den gewünschten Studienort bestimmen. Dies bedeutet, dass aussondernde Bedingungen mit dem damit einherge­henden Zwang zur individuellen Kompensation durch Angebote der Hochschulen für behinderte Stu­dierende ersetzt werden müssen. Auf diese Weise wird die Notwen­digkeit zur Kom­pensation und zur individuellen Unterstützung auf das durch die Beein­trächtigung bedingte Maß reduziert. Eine behindertengerechte, nichtaussondernde Hochschule wird geschaffen.

Der von DoBuS beschrittene Weg zur behindertengerechten Hochschule verläuft von der Einzelberatung und Einzelunterstützung über den systematischen Abbau der dabei bekannt gewordenen Barrieren und Benachteiligungen mittels Schaffung entspre­chender Bausteine (z. B. eines Umsetzungsdienstes zur Adaption von Studienmateri­alien) hin zum Aufbau einer behindertengerechten Hochschule. Auf Grund unseres Arbeitsansatzes schränken wir das Angebot weder auf bestimmte Studienfächer noch auf Beeinträchtigungsformen ein.